Montag, Oktober 29, 2007

Flüchten ist nicht strafbar

Na, wusstet ihr das: Nach deutschem Recht ist eine Flucht nicht strafbar, sofern dabei nicht andere Delikte wie Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen begangen werden.

Das haben sich dann zwei Mädels in einer Jugendarrestanstalt in Neustadt auch gleich zu Nutze gemacht: Die eine durfte nach Haus und hat ihre Freundin einfach im Koffer mit nach draußen geschmuggelt. Das Mädchen, das geholfen hat darf nun belangt werden, das Mädchen aber, das im Koffer saß, kommt einfach so davon... Verrückte Welt

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